Das Gutachten des LRA zur Schenkung

Ende März erhielt ich das vollständige Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses des LRA Landsberg. Wertermittlungsstichtag war der 03.01.2018.

Definition des Verkehrswerts (§ 194 BauGB)
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in
dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“


Sachwert (mit Berücksichtigung des Wohnrechts) 243.969 €

Abzüglich der 120T€ die ich als Ausgleichszahlung für meine Schwester geleistet habe bleiben ca. 124 T€ für K1 . Die Kosten, die ich (K1) für Gutachten, Notar und Kredit hatte sind hier natürlich nicht eingerechnet.

D.h. K2 hat den vierfachen Betrag wie K1 enthalten, was vor dem Gesetz einer Enterbung entspricht.

Selbst wenn das Haus sofort an mich fallen würde, bzw. das Wohnrecht außen vor wäre, hat K2 ungefähr doppelt soviel erhalten wie K1.

Das einzig Gute, mein Vater hat bei unserem letzten Treffen endlich, das Wort “Enterbung” in den Mund genommen. Was für mich bedeutet, dass er jetzt zumindest meine Situation versteht.

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