Mein Rat für Erben und Erblasser

Ich beginne mit einem Zitat aus einem sehr guten Spiegel-Artikel zum Thema erben:  “Wenn man mit Anwälten für Erbrecht und Notaren spricht, merkt man schnell, dass sie den Glauben daran verloren haben, dass das Erben je einfach werden könnte. Die meisten sagen, dass die Menschen eben so seien, wie sie sind.

    • Gierig.
    • Rachsüchtig.
  • Irrational.”

Ich glaube einen generischen Rat zum Erben ist schwer. Es hängt davon ab, ob man das Gefühl hat dass alle potenziellen Erben fair spielen oder nicht. Generell wird es ein komplexes und kompliziertes Thema wenn eine Schenkung zu Lebzeiten im Spiel ist.

In meinem Fall wurde sich auf die Beratung durch einen EBZ‐qualifizierte Immobilienmakler im Bereich Erbschaftsimmobilien berufen. Was diese Qualifizierung tatsächlich Wert ist, und ob diese Beratung überhaupt stattgefunden hat kann ich mangels persönlichem Kontakt zu dieser Person nicht sagen.

Ergänzung vom 14.01.2019: Durch den o.g. Immobilienmakler hat damals keine Beratung stattgefunden. Er erscheint mir sehr Kompetent und ist gerade dabei meiner Familie zu helfen eine Lösung zu finden.

Bei einem “normalen” Testament gilt die Regel KISS (keep ist short and simple). Ich würde nach meiner Erfahrung 2017 etwas wie das folgende formulieren. Mein gesamter materieller Wert soll verkauft werden. Jeder Erbe soll gemäß des gesetzlichen Anspruchs ausbezahlt werden. Sollte es einige Kleinigkeiten geben die ich einem bestimmten Erben zuteilen möchte würde ich dies explizit aufführen, aber sicherstellen das jeder Erbe etwas gleichwertiges bekommt.

Explizite Regelungen bzgl. wertvollerer Güter wie z.B. K1 bekommt die Wohnung, K2 das Auto und meine Wertpapier etc. würde ich nicht machen, dass kann zu bösem Blut führen und die Familie dauerhaft schädigen. Wer weiß was das eine oder andere zum Todeszeitpunkt wert ist.

Wenn man unbedingt jemanden enterben will ist die Schenkung erste Wahl, denn in Deutschland steht allen Söhnen und Töchtern die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als sogenannter Pflichtteil zu, ob der Erblasser will oder nicht.  Es muss schon Schlimmes vorgefallen sein, damit der Erblasser einem Blutsverwandten den Pflichtteil entziehen kann. Schlimm ist, wenn das Kind versucht hat, die Eltern umzubringen. Vernachlässigung oder eine Ohrfeige reichen nicht. Dazu gibt es überraschend viele Anbieter und Berater im Internet. Ich rate davon egal was passiert ist ab.

Aufgrund der Komplexität einer Schenkung zu Lebzeiten (mit Wohnrecht) kann es wie im in diesem Blog geschilderten Fall durch eine nicht professionell begleitete Schenkung eben auch zu einer (versehentlichen) Enterbung kommen.

Dabei ist meist noch gar nicht absehbar, welche Auswirkungen eine Schenkung im Falle einer Pflege der Eltern haben wird. Auch das sollte IMHO im Rahmen einer fairen Schenkung mitgeregelt werden. Z. B. Das Kind das die Schenkung erhält soll später auch die Pflegekosten tragen und nicht das enterbte Kind (z.B. aufgrund der Einkommensverhältnisse).

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Eine Antwort auf „Mein Rat für Erben und Erblasser“

  1. Vielen Dank für die nützliche KISS-Formel, wenn es darum geht die Erbschaft zu regeln. Ich finde es sehr interessant Erfahrungen von Leuten zu lesen, die sich schon länger mit dem Thema Erbschaft auseinandergesetzt haben. Da findet man eigentlich laufend neue Aspekte, über die man sich noch keine Gedanken gemacht hat.

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